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Gefahren im Netz – Catfishing, Cybergrooming und Sextortion

Gefahren im Netz: Traurige Teenagerin sitzt zusammengekauert auf ihrem Bett mit Smartphone neben sich
Bildnachweis: © lDimaBerlin - shutterstock.com

Gefahren im Netz – Catfishing, Cybergrooming und Sextortion

Die sozialen Medien ermöglichen es nicht nur, uns mit unseren Freund:innen in digitalen Welten zu verbinden, sondern auch schnell neue Leute kennenzulernen. Ob diese Menschen aber auch die sind, für die sie sich ausgeben, ist so einfach nicht zu erkennen. Gerade für junge Menschen kann das zur Gefahr werden. Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen wurde laut Landesanstalt für Medien NRW bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert. Wir erklären, was hinter Catfishing, Cybergrooming und Sextortion steckt, und zeigen auf, wo junge Menschen Hilfe bekommen und wie sie sich am besten schützen.

Catfishing – Wenn Freunde „Fakes“ sind:

Beim sogenannten „Catfishing“ handelt es sich laut klicksafe um Fake-Profile. „Hier investieren Personen sehr viel Zeit, um online eine falsche Identität aufzubauen“, so die EU-Initiative. Hinter den Bemühungen stecken meist kriminelle Absichten. Besonders auf Dating-Plattformen bauen die Täter:innen Vertrauensverhältnisse zu ihren Opfern auf, um sie anschließend unter Druck zu setzen oder auch zu erpressen. „Andere bauen sich solche Profile gezielt auf, um Personen zu stalken oder um Mobbing zu betreiben“, so klicksafe weiter.

Haben junge Menschen den Verdacht, dass die Online-Bekannschaft ein Catfish ist, gilt:
• Triff dich nicht mit der Person, wenn du sie nicht richtig kennst
• Melde und blockiere das falsche Profil
• Behalte deine persönlichen Daten für dich und setze gegebenenfalls dein Profil auf „privat“

„Es ist doch nur ein Foto“ – Von Sexting und Sextortion:

Sexting meint das freiwillige Versenden und Empfangen selbstproduzierter, freizügiger oder erotischer Aufnahmen (Nudes) zwischen Partner:innen. Die Online-Beratungsplattform Juuuport rät jungen Menschen zur Vorsicht: „Fotos und Videos können auch nach dem Ende einer Beziehung als Racheakt weiterversendet werden – und das auch noch Jahre später!“ Daher sollten folgende Punkte vor dem Verschicken der Fotos oder Videos berücksichtigt werden:
• Möchten beide Personen das Nude? Es kann nämlich auch sein, dass jemand sich durch ein zugesendetes Nacktbild belästigt fühlt
• Erotische Aufnahmen sollten am besten anonymisiert, also ohne Gesicht verschickt werden
• Jugendliche sollten darauf achten, individuelle Merkmale wie Tattoos oder Muttermale zu verdecken oder mit einer App zu entfernen
• Besser die Bilder auf einem Medium zeigen, statt sie zu verschicken

Werden betroffene Personen zum Versenden der freizügigen Bilder gedrängt und anschließend erpresst, spricht man von Sextortion. Die Täter:innen drohen mit der Veröffentlichung oder Verbreitung der Aufnahmen und fordern Geld oder weiteres Material. Und das ist nicht selten der Fall. Laut der Studie „Sexting in der Lebenswelt von Jugendlichen“ aus dem Jahr 2015 kennt etwa die Hälfte der Befragten eine Person, die negative Erfahrungen mit dem Versenden von Nacktbildern gemacht hat. Bei 81 Prozent wurden die inti[1]men Bilder im Freundeskreis verbreitet, bei 49 Prozent wurden die Aufnahmen veröffentlicht und jede siebte Person wurde bereits mit den Nacktbildern erpresst. Generell gilt: Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person/en ist die Veröffentlichung und Weitergabe von intimen Fotos oder Videos strafbar.

Was aber tun, wenn es so weit kommt? Juuuport rät:

• Mache Screenshots der Chatverläufe. Sie können als Beweise dienen
• Melde die Bilder, wenn sie in den sozialen Netzwerken erscheinen
• Kontaktiere die Betreiber der Webseite. Sie sind gezwungen, die Bilder auf deinen Wunsch hin zu entfernen
• Auch wenn es schwerfällt: Schalte ab einem gewissen Punkt die Eltern hinzu
• Erstatte Anzeige, wenn sich die Täter:innen weigern, Bilder zu löschen

Cybergrooming: Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen

Im Chat bleibt es nicht immer bei netten Gesprächen und unverfänglichen Themen. In einigen Fällen versuchen Täter:innen ihre Opfer emotional an sich zu binden, um sie in sexuelle Handlungen zu verwickeln – ohne, dass sie jemandem davon erzählen dürfen. Hinter diesem meist strategischen Vorgehen steckt sogenanntes „Cybergrooming“. Mit der Checkliste Cybergrooming der OnlineBeratungsplattform juuuport können Jugendliche erkennen, wann sie misstrauisch gegenüber dem/der Chatpartner:in werden sollten:
• Die Person macht auffallend viele Komplimente
• Sie möchte möglichst schnell in einen privaten Chat wechseln
• Sie möchte via Videochat in Kontakt treten, macht die eigene Kamera aber selbst nicht an
• Sie fragt, ob du allein bist
• Sie bittet Dich, niemandem von eurer Bekanntschaft zu erzählen
• Sie fordert intime Bilder oder Videos von dir oder schickt dieses von sich
• Sie erpresst dich oder macht dir ein schlechtes Gewissen, wenn du nicht tust, was sie will

Hilfe bei Cybergrooming erhalten Opfer in erster Linie bei der Polizei, denn jede Handlung mit Minderjährigen, die die Absicht einer sexuellen Handlung verfolgt, ist in Deutschland strafbar – ganz egal, ob der Kontakt auf der Straße oder im Internet stattfindet. Seit 2020 kann zudem auch bereits versuchtes Cybergrooming strafrechtlich verfolgt werden. Bereitet den Betroffenen der Anruf bei der Polizei Unbehagen, bietet die Plattform ZEBRA der Landesanstalt für Medien NRW Jugendlichen unkompliziert Hilfe: Unter fragzebra.de können Missbräuche oder Anbahnungsversuche über ein Formular gemeldet werden. Die Meldungen werden anschließend von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW bearbeitet.

Juuuport bietet Online-Seminar zu Cybergrooming und Sexting:

Die Beratungsplattform Juuuport bietet neben ihrem Online-Kontaktangebot auch Schulklassen von der 5 bis zur 8. Klasse, Auszubildenen oder Jugendgruppen das kostenfreie Online-Seminar „Das geht zu weit – Cybergrooming vorbeugen“ an, in dem sie über die Gefahren aufklärt und zeigt, wie sich junge Menschen schützen können. Außerdem erklärt sie im Seminar „‚Ach komm, was ist schon dabei…’ – Sexting und mögliche Folgen“ wie sich Jugendliche davor schützen können, dass ein intimes Foto ins Netz gerät und welche rechtlichen Konsequenzen auf die Täter:innen zukommen können.
Mehr Infos unter juuuport.de/online-seminare

 

Beratungsstellen:

Muslimisches SeelsorgeTelefon – Anonyme Beratung durch qualifizierte, ehrenamtlich engagierte Muslime: Telefon: 030 – 443509821
Web: mutes.de

Hilfe-Info.de – Informationsseite für Betroffene von Straftaten mit Atlas der Opferhilfen:
Web: hilfe-info.de

Juuuport – Online-Beratungsplattform von Jugendlichen für Jugendliche: Telefon: 0511 – 3670160
Web: juuuport.de

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Telefon: 08000 – 116 016
Web: hilfetelefon.de

Nummer gegen Kummer – Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und deren Eltern: Jugendtelefon: 116 111
Web: nummergegenkummer.de

Hateaid – Beratung und Unterstützung von Betroffenen von Online-Hassrede und Hasskommentaren: Telefon: 030 – 252 088 38
Web: hateaid.org/meldeformular

jugend.support: Hilfsangebot für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche:
Web: jugend.support

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: Informationen und Unterstützung bei der Suche nach Hilfs- und Beratungsangeboten vor Ort, online oder telefonisch: Telefon: 0800 – 22 55 530
Web: hilfe-portal-missbrauch.de

Wir lieben das Netz genauso wie Du, deshalb sollen all unsere Hinweise nicht als Panikmache, sondern zur Information und Sensibilisierung dienen.

 

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe.

Julia Schröder
Author: Julia Schröder

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