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Nebenjobs: Taschengeld aufbessern

WAS ERLAUBT IST, WELCHE RECHTE MINDERJÄHRIGE ARBEITNEHMER HABEN UND WAS GAR NICHT GEHT
Das Taschengeld ist schon alle und es ist noch so viel Monat übrig? Für die teure Konzertkarte müsstest Du monatelang auf alles andere verzichten? Wäre doch schön, wenn man sich ein bisschen was dazuverdienen könnte. Aber wo darf ich als Minderjähriger arbeiten? Und ab wieviel Jahren darf ich überhaupt regelmäßig einen Neben- oder Ferienjob annehmen? REVIERteens  hat Dir und Deinen Eltern auf den folgenden Seiten alle wichtigen Infos zum Thema zusammengestellt, damit Du genau Bescheid weißt, womit Du demnächst Deine Taschengeldkasse aufbessern kannst.

Kinderarbeit ist verboten

In Deutschland ist die Beschäftigung von Kindern zunächst einmal grundsätzlich verboten. Und das ist auch gut so! Denn Kinder brauchen Zeit, um sich körperlich und geistig zu entwickeln, bevor sie bereit sind für das Arbeitsleben. Außerdem soll dieses Gesetz dafür sorgen, dass sich Kinder voll auf ihre Schulbildung konzentrieren können. Auch wenn Du Dich vielleicht schon nicht mehr wie ein Kind fühlst und auch nicht wie eines behandelt werden möchtest: vor dem Gesetz gilt jeder unter 15 Jahren als Kind. Als Jugendlicher gilt jeder ab 15, der aber noch nicht volljährig ist. Außerdem ist wichtig, wie lange Du schon die Schulbank drückst. In Nordrhein-Westfalen beträgt die sogenannte Vollzeitschulpflicht 10 Jahre. Wenn Du noch vollzeitschulpflichtig bist, gelten für Dich die gleichen Bestimmungen wie für Kinder, selbst wenn Du bereits älter als 15 bist.

Heißt das, dass ich erst arbeiten darf, wenn ich über 15 bin und 10 Jahre in der Schule war?

Nein, denn es gibt Ausnahmen, sofern es sich bei der Arbeit um kurzfristige, leichte und für Kinder geeignete Arbeiten handelt. Solche Arbeiten dürfen Kinder mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten bereits ab dem 13. Geburtstag durchführen. Das kann das Austragen von Zeitungen und Prospekten sein, Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Botengänge, die Betreuung von Haustieren oder Kindern, Nachhilfeunterricht oder leichte landwirtschaftliche Tätigkeiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Arbeit sich nicht negativ auf deine Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung und Deinen Schulbesuch auswirken darf. Deshalb gilt: Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, nicht zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht vor oder während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Als nicht geeignete Arbeiten gelten darüberhinaus Tätigkeiten, die mit dem Bewegen von schweren Lasten, einer ungünstigen Körperhaltung oder Unfallgefahren zum Beispiel durch Maschinen verbunden sind. Für unter 13-Jährige ist Arbeiten jedoch weiterhin generell verboten.

In den Ferien habe ich mehr Zeit und keine Schule. Darf ich dann länger arbeiten?

Ja, in den Schulferien dürfen vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren einen sogenannten Ferienjob annehmen. Diesen darfst Du allerdings insgesamt höchstens 4 Wochen (entspricht 20 Tagen) im Kalenderjahr ausüben. Also zum Beispiel je eine Woche in den Herbst- und Osterferien und zwei Wochen in den Sommerferien. Während dieser Zeit gelten für Dich die allgemeinen Regeln des Gesetzes für Jugendliche.

Erste Schritte in der Arbeitswelt für Jugendliche

Wenn Du bereits älter als 15 bist und Deine Schulpflicht hinter Dich gebracht hast, darfst Du natürlich auch länger und regelmäßiger arbeiten und eine Berufsausbildung beginnen. Solange Du jedoch unter 18 Jahre alt bist, darfst Du von Deinem Arbeitgeber nicht wie ein erwachsener Arbeiter behandelt werden, denn für Dich gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses Gesetz garantiert Dir einen besonderen Arbeitsschutz und verhindert, dass Deine Arbeit zu früh beginnt, zu lange dauert, zu schwer ist oder Dich gefährdet und ungeeignet ist.

Wie lange darf ich pro Tag arbeiten und gibt es eine maximale Stundenzahl pro Woche?

Ja, Deine maximale Arbeitszeit pro Woche ist gesetzlich auf 40 Stunden begrenzt und pro Tag darfst Du höchstens 8 Stunden arbeiten. Ausnahme: Wenn Dein Betrieb am Freitag früher ins Wochenende geht oder ihr einen Brückentag hattet, darfst Du an den anderen Tagen maximal eine halbe Stunde länger arbeiten, um die Stunden in den Wochen davor oder danach nachzuarbeiten. Deine Schichtzeit (also die reine Arbeitszeit plus Pausenzeiten) darf normalerweise 10 Stunden nicht überschreiten.

Grundsätzlich gilt für Jugendliche die Fünf-Tage Woche mit freien Wochenenden. Auch an Feiertagen hast Du natürlich frei. Das gilt jedoch nicht bei Berufen und Branchen, die aufgrund eines besonderen Arbeitsrhythmus´  auch an diesen Tagen arbeiten wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime oder Gaststätten. Solltest Du ausnahmsweise am Wochenende oder einem Feiertag arbeiten, hast Du allerdings Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.

Bis wieviel Uhr darf ich abends jobben? Und darf mein Chef mich nach einer späten Schicht direkt am nächsten Morgen wieder zum Arbeiten einteilen?

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends beschäftigt werden. Natürlich gibt es auch hier wieder gesetzlich geregelte Ausnahmen, zum Beispiel im Bäckereiwesen, Schichtbetrieben oder in der Gastronomie. Hier ist es ab 16 Jahren erlaubt, auch früher mit der Arbeit zu beginnen oder erst später in den Feierabend zu gehen.  Damit Du im Anschluss in jedem Fall genug Zeit zum Auspannen hast, müssen zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag aber immer mindestens 12 freie Stunden liegen. Wenn Du neben der Arbeit noch zur Berufsschule gehst und Dein Unterricht vor 9 Uhr beginnt, darfst Du höchstens bis 20 Uhr arbeiten, damit Du nicht völlig übermüdet in die Schule musst.

Das Schönste an der Arbeit sind doch die Pausen. Wie viel Zeit darf ich damit verbringen, in mein Brot zu beißen und zu chillen? Und wie sieht es aus mit Urlaubsanspruch?

Genau wie die Erwachsenen hast Du natürlich ein Recht auf geregelte Pausen, um Dich auch während der Arbeit zu erholen.  Wie lange Du in die Pause gehen kannst, hängt von Deiner Arbeitszeit ab. Ab viereinhalb Stunden hast Du ein Recht auf insgesamt 30 Minuten Pause. Ab 6 Stunden Arbeitszeit verlängert sich Deine Pausenzeit auf eine Stunde. Die erste Pause Deines Arbeitstages musst du übrigens nach spätestens viereinhalb Stunden Arbeit einlegen und jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern. Damit Deine Pausenzeiten nicht einfach mit einem früherem Feierabend oder einem späterem Arbeitsbeginn verrechnet werden können, dürfen sie frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen.

Arbeitest Du an fünf Tagen in der Woche, so hast Du auch einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Diese sind nach Alter gestaffelt. Je nach Deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres hast Du Anspruch auf mindestens 30 Werktage (unter 16 Jahre), 27 Werktage (unter 17 Jahre) oder 25 Werktage (unter 18 Jahre).

Welche Tätigkeiten darf ich als Jugendlicher nicht ausführen?

Außer, wenn es für Deine Ausbildung unumgänglich ist, darfst Du als Jugendlicher nicht mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie zum Beispiel giftigen Chemikalien oder schädlicher Strahlung hantieren. Außerdem darfst Du nicht mit Arbeiten betraut werden, die Deine körperliche Leistungs- und Widerstandsfähigkeit übersteigen oder Dich einer besonderen Unfallgefahr aussetzen. Ebenfalls verboten sind Arbeiten unter großer Hitze, Kälte, Nässe oder schädlichem Lärm. Auch sittlichen Gefahren (z.B. Gewalt, Glücksspiel, Alkohol, Drogen oder Pornographie) darfst Du an Deinem Arbeitsplatz nicht ausgesetzt werden. Außerdem darfst Du nicht zur Akkordarbeit oder anderen tempoabhängigen Arbeiten eingesetzt werden. Darunter versteht man Tätigkeiten, bei denen Du durch ein gesteigertes Tempo eine höhere Entlohnung erzielen kannst, z.B. Fließbandarbeit.

Ich habe den Verdacht, auf der Arbeit nicht entsprechend des Jugendarbeitsschutzgesetzes behandelt zu werden. An wen kann ich mich wenden?

Zunächst einmal solltest Du mit deinem Arbeitgeber, Deinem Vorgesetzten oder der Mitarbeitervertretung über eventuelle Missstände sprechen. Vielleicht kannst Du Dich auch mit anderen Jugendlichen aus deinem Betrieb zusammentun. Falls Du weiterhin das Gefühl hast, dass euer Anliegen nicht ernst genommen wird, kannst Du Dich mit dem Arbeitsschutz-Telefon Nordrhein-Westfalen  unter der Telefonnummer 0211 855 3311 in Verbindung setzen.  Dort werden Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegengenommen und an die Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet – und jeder Beschwerde wird nachgegangen.

Quelle: Broschüre „Klare Sache – Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand Januar 2016)

Die Broschüre und viele weitere Informationen findest Du auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.de und des Ministeriums für Arbeit,
Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mais.nrw.

FUN-FACT:

Laut §1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten Arbeiten im Haushalt, die Dir durch Deinen Personensorgeberechtigten (also meistens Deine Eltern) auferlegt werden, nicht als Tätigkeiten, die unter dieses Gesetz fallen. Also: leider kein Urlaubsanspruch und Deine Mutter darf Dich auch nach 22 Uhr noch zum Spülen verdonnern. Mist!

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