Der Führerschein ist für viele Jugendliche einer der ersten Schritte in die Unabhängigkeit des Erwachsenenlebens. Endlich ist man nicht mehr darauf angewiesen, dass Mama oder Papa Zeit haben, um einen durch die Gegend zu fahren und vielleicht wird auch der Weg zu Arbeit, Schule oder Uni deutlich entspannter. Für einige Berufe ist der Führerschein sogar unentbehrlich. Grund genug also, sich einmal näher mit dem Thema zu beschäftigen.
Die Führerscheinklassen
Der Führerschein ist das amtliche Dokument, das angibt, welche Fahrzeuge der Inhaber fahren darf. Für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen gibt es verschiedene EU-Führerscheinklassen, die jeweils mit einem Buchstaben gekennzeichnet sind. Je nachdem, was für ein Fahrzeug Du fahren möchtest, musst Du also eine Fahrerlaubnis in der jeweils passenden Klasse erwerben. Für Jugendliche relevant sind meist nur die Klasse A, auch Zweiradklasse genannt und die Klasse B, die PKW-Klasse. Darüber hinaus gibt es noch die LKW-Klasse C, die Bus-Klasse D und die Klassen L und T für Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Die Fahrerlaubnis für einige Unterklassen der Klasse A kannst Du schon mit 16 Jahren erlangen. Das Mindestalter für den PKW-Führerschein liegt bei 18 Jahren bzw. 17 Jahren bei Begleitetem Fahren.
Die richtige Fahrschule finden
Bei der Wahl der Fahrschule solltest Du bedenken, dass Du regelmäßig die Theoriestunden besuchen musst. Da ist eine Fahrschule von Vorteil, die leicht zu erreichen ist, sodass Du auch abends nach dem Unterricht gut nach Hause kommst. Viele angehende Fahrschüler vergleichen auch die Preise. Das ist zwar durchaus sinnvoll, sollte allerdings nicht Deine höchste Priorität bei der Auswahl sein. Denn erstens würde ein seriöses Unternehmen Dir die Ausbildung nicht zum Schleuderpreis anbieten und zweitens hängen die Kosten letztendlich davon ab, wie viele Fahrstunden Du brauchst. Das hängt unter anderem davon ab, wie schnell und effizient Du lernst. Da hilft es, gut mit den Fahrlehrern zurechtzukommen und sich wohl zu fühlen. Welcher Lehrstil Dir lieber ist, ist Deine ganz persönliche Meinung. Frage diesbezüglich bei Freunden oder Mitschülern nach, welche Erfahrungen sie gemacht haben. Anschließend verschaffst Du Dir am besten persönlich einen Überblick und besuchst die Fahrschule Deiner Wahl. Hier kannst Du Dir die Preise und den Ausbildungsplan erläutern lassen und nachfragen, wie viele Stunden die Schüler im Schnitt für die Prüfung brauchen. Kläre auch ab, an welchen Tagen der theoretische Unterricht stattfindet und prüfe, ob die angebotenen Zeiten zu Deinem persönlichen Wochenplan passen. Außerdem hast Du dabei vielleicht die Gelegenheit, Deine Lehrer kennenzulernen oder den Fahrschulwagen anzusehen. Zwar ist es letztlich egal, mit welchem Fahrzeug Du Deinen Führerschein machst, aber einige Fahrschüler haben Respekt vor sehr großen Fahrschulwagen und möchten vielleicht lieber mit einem kompakteren Fahrzeug lernen.
Führerschein mit Behinderung
Die Adressen von Fahrschulen, die auf die Ausbildung von Menschen mit Behinderung spezialisiert sind, erfährst Du beispielsweise bei REHA-Zentren, den Fahrlehrerverbänden der einzelnen Bundesländer und der Bundesvereinigung der Fahrlehrer-Verbände. Diese hält eine nach Postleitzahl sortierte Liste mit Informationen zu den Fahrschulen und die jeweils bedienten Behinderungen bereit. Die Fahrschulen in dieser Liste haben speziell umgebaute Fahrschulwagen und Erfahrung mit der Ausbildung behinderter Menschen. Sie können Dich auch bei den nötigen Behördengängen und Gutachten unterstützen.
Ablauf der Ausbildung
Die Fahrausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der verpflichtende Theorieunterricht wird von den meisten Fahrschulen zweimal in der Woche angeboten und Du kannst jederzeit in den Unterricht einsteigen. Die Anzahl an Stunden, die Du besuchen musst, ist abhängig von der Führerscheinklasse. In jedem Fall sind es aber mindestens 12 Doppelstunden. Plane also für diesen Teil Deiner Ausbildung zwei bis drei Monate ein. Darüberhinaus musst Du noch einen Kurs zu „Lebensrettenden Maßnahmen“ besuchen, sowie einen Sehtest absolvieren. Der theoretische Teil schließt mit der Theorie-Prüfung ab. Um diese abzulegen, musst Du die Mindestzahl an Pflichtstunden besucht haben und in mindestens drei Monaten das Mindestalter für den beantragten Führerschein erreichen. Das Ergebnis erhältst Du direkt im Anschluss. Solltest Du nicht bestanden haben, kannst Du nach 14 Tagen die Prüfung erneut ablegen.
Parallel zur theoretischen Ausbildung kannst Du mit den Fahrstunden beginnen. Für den praktischen Teil der Ausbildung gibt es eine verpflichtende Zahl an Sonderfahrstunden, die Du leisten musst. Für die Klassen A, A1 und B sind das fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit. Diese Zahl darf nicht unterschritten werden. Für die Standard-Fahrstunden hingegen gibt es keine vorgeschriebene Anzahl, die meisten Fahrschüler benötigen aber etwa um die 30 Fahrstunden, bevor sie zur praktischen Prüfung antreten. Hier gilt: zur Sicherheit – mehr ist mehr. Lass Dich nicht von anderen unter Druck setzen und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst. Das gibt Dir auch später mehr Sicherheit, wenn Du alleine fährst. Wenn Du alle vorgeschriebenen Sonderfahrten erfüllt und die theoretische Prüfung bestanden hast und Dein Lehrer Dich für prüfungsbereit hält, kannst Du die praktische Prüfung ablegen. Frühestens jedoch einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters für die beantragte Führerscheinklasse.
Hast Du die Prüfung bestanden, händigt Dir der Prüfer sofort deinen Führerschein aus, solltest Du das Mindestalter bereits erreicht haben. Solltest Du durchgefallen sein, kannst Du nach frühestens zwei Wochen erneut antreten. Natürlich kannst Du auch weitere Übungsstunden nehmen und Dir mehr Zeit lassen.
Begleitetes Fahren
Mit dem Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17″ kannst Du schon mit 17 Jahren Deinen PKW-Führerschein machen. Dazu beginnst Du mit Zustimmung Deiner Eltern ab einem Alter von 16 ½ Jahren Deine Fahrschulausbildung. Wenn Du beide Prüfungen bestanden hast, darfst Du dann bereits ab Deinem 17. Geburtstag in Begleitung von zuvor angegebenen Personen Auto fahren. Dabei profitierst Du von der Fahrerfahrung Deiner Begleitperson und lernst, auch in schwierigen Verkehrssituationen richtig zu reagieren. Damit das Modell funktioniert, müssen Deine eingetragenen Begleiter mindestens 30 Jahre alt und seit 5 Jahren oder länger im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein. Und sie dürfen nicht mehr als einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister haben.
Was kostet mich der Führerschein
Das Erlangen der Fahrerlaubnis ist kein billiges Unterfangen. Die Frage nach den genauen Kosten ist jedoch nicht pauschal zu beantworten, da die Fahrschulinhaber ihre Preise am Markt selbst bestimmen und diese deshalb auch variieren können. Darüberhinaus hängen die Gesamtkosten auch stark davon ab, wie viele Fahrstunden Du letztendlich benötigst. Fest sind hingegen die Kosten für die theoretische und praktische Fahrprüfung, die in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt sind. In NRW kosten die Prüfungen für Klasse A1 und B 22,49€ (Theorie) und 91,75€ (Praxis). Die Prüfungen für die Klasse A und A2 sind etwas teurer und liegen bei ebenfalls 22,49€ für die Theorie und 121,38€ für die Praxis. Der Aufstieg innerhalb der Klasse kostet 80,92€ für die neue praktische Prüfung; eine theoretische Prüfung muss beim Klassenaufstieg nicht mehr abgelegt werden. Darüberhinaus kommen noch weitere Kosten auf Dich zu. Um den Gesamtpreis zu überschlagen, solltest Du folgende Kostenpunkte beachten:
- Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“
- Sehtest
- Passfoto
- Unterrichtsmaterialien (Bücher, Fragebögen, Computerprogramme)
- Anmeldegebühr in der Fahrschule/Grundbetrag für Verwaltung und theoretische Ausbildung (variiert teils stark, kann bei nicht bestandener Theorieprüfung erneut anfallen)
- Etwa 30 Standard-Fahrstunden à 45 Minuten
- Mind. 12 verpflichtende Sonderfahrten (Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt)
- Verwaltungsgebühren der Straßenverkehrsbehörde (rund 40 € für Prüfung und Bearbeitung des Führerscheinantrages und die Ausstellung des Führerscheins)
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Prüfungsgebühren (siehe oben)
Tipps für die Prüfungen
Lege die theoretische und praktische Prüfung nicht auf denselben Tag. Das setzt Dich erstens stark unter Druck und zweitens musst Du, solltest Du durch die theoretische Prüfung fallen, trotzdem die Gebühren für die praktische bezahlen. Viele Fahrschüler halten den Tag der Prüfung auch geheim, um nicht mit Fragen gelöchert zu werden. Allgemein solltest Du die Prüfungen möglichst so legen, dass Du Dich voll und ganz auf Deine Fahrausbildung konzentrieren kannst und im besten Fall nicht nebenbei noch für das Abitur oder eine Aufnahmeprüfung lernen musst. Denn gerade für die theoretische Prüfung gilt: Übung und Lernen machen den Meister. Um das Pauken mithilfe von Fragebögen, Lernprogrammen oder zusammen mit anderen kommt in der Regel niemand herum.
Bestanden oder durchgefallen?
In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 10 Jahren nach Statistik des Kraftfahrtbundesamtes etwa 30% aller theoretischen und 25% aller praktischen Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis nicht bestanden. Das bedeutet erstens: Die meisten der Fahrschüler bestehen ihre Prüfung – also kein Grund zur Panik. Und zweitens: Selbst, wenn doch mal was schiefgehen sollte – Du bist nicht allein. Geht man von dieser Statistik aus, geht immerhin bei jedem vierten die Prüfung in die Hose! Also Schwamm drüber, weiter üben und den nächsten Versuch starten, sobald Du Dich bereit und sicher fühlst – und auch Dein Fahrlehrer oder Deine Fahrlehrerin es Dir zutraut. Du kannst die praktische Prüfung übrigens so oft wiederholen, bis Du sie bestehst. Und dann steht einem mobilen Leben nichts mehr im Wege. Gute Fahrt!
Bettina Fischer
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