Wie komme ich als junger Mensch von A nach B?
Mobilität ist ein zentraler Bestandteil unseres Lebens. Sie entscheidet über Unabhängigkeit und Freiheit oder ist Mittel zum Zweck. Ob zur Schule, zur Arbeit, zur Uni, in der Freizeit oder auf Reisen – die Wahl des passenden Verkehrsmittels beeinflusst den Alltag erheblich. Das Angebot an flexiblen Verkehrsmitteln für unter 18-Jährige ist groß, doch es ist nicht immer ersichtlich, was zu einem passt.
Führerschein Klasse B (PKW)
Der Führerschein ist für viele junge Menschen ein wichtiger Meilenstein. In Deutschland kann der Führerschein der Klasse B (PKW) regulär mit 18 Jahren erworben werden, allerdings gibt es das begleitete Fahren (BF17), das bereits ab 17 Jahren erlaubt ist. Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisstunden sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Ein Erste-Hilfe-Kurs und ein Sehtest sind Pflicht. Die Probezeit, die Fahrerlaubnis „auf Probe“, dauert 2 Jahre. Die Kosten variieren zwischen 2100 und 4400 Euro (Stand: März 2025, ADAC). Ein Auto bietet Freiheit, bringt aber laufende Kosten für Versicherung, Kraftstoff, Steuern und Wartung mit sich. Gerade für junge Fahrer:innen sind die Versicherungskosten oft hoch.
Öffis: Bus, Bahn, Straßenbahn
Nicht alle Jugendlichen oder jungen Erwachsenen möchten oder können sich ein eigenes Auto leisten. Busse, Bahnen und Straßenbahnen sind besonders in Städten eine gute Alternative. Studierende und Auszubildende profitieren dabei von günstigen Tickets. Das DeutschlandTicket Schule ermöglicht für 38 Euro monatlich (Stand: März 2025, DB) deutschlandweite Fahrten im Nahverkehr rund um die Uhr. Die einzige Voraussetzung: Die besuchte Schule nimmt am DeutschlandTicket Schule teil. Die Berechtigung der Nutzung der jeweiligen Tickets entfällt nach dem Verlassen der Universität oder der Schule. Nachteile des Öffentlichen Personennahverkehrs sind die Abhängigkeit von Fahrplänen und häufig auftretende Verspätungen.
Mofa, Moped (AM) und Motorrad (A1)
Für viele Jugendliche bedeutet der Mofa-Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit, denn Mofa (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) darf ab 15 Jahren gefahren werden. Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis, aber nur eine theoretische Prüfung ist notwendig. Die Kosten betragen etwa 150 bis 200 Euro (Stand: März 2025, ADAC). Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Ein Moped-Führerschein (Klasse AM) erlaubt das Fahren bis 45 km/h ab 15 Jahren, wobei bis zum 16. Geburtstag nur Fahrten in Deutschland erlaubt sind. Ähnlich wie bei dem PKW-Führerschein enthält die Klasse AM einen theoretischen und praktischen Block, in dem jeweils eine Prüfung abgelegt werden muss. Die Kosten belaufen sich auf 500 bis 1200 Euro (Stand: März 2025, ADAC). Mit 16 Jahren kann der A1-Führerschein erworben werden, der das Fahren eines Leichtkraftrads bis 125 ccm, 11 kW mit 110 km/h erlaubt. In der Klasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert. Die Theorie- und Praxisstunden ähneln denen der Klasse B. Die Kosten des Führerscheins belaufen sich auf 1000 bis 3000 Euro (Stand: März 2025, ADAC).
Motorrad (A2)
Mit 18 Jahren kann der A2-Führerschein gemacht werden, der Motorräder bis 35 kW Leistung erlaubt. Mit dem A2-Führerschein dürfen auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM gefahren werden. Für die Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung sind jeweils Pflichtstunden in beiden Bereichen erforderlich. Die Kosten für den Führerschein liegen zwischen 1.600 € und 3.000 €. Die reine Praxisprüfung für die Hochstufung von A1 auf A2 liegt zwischen 300 und 400 Euro (Stand: März 2025, HUK-Coburg).
Alternative Fortbewegungsmittel
Fahrräder sind kostengünstig, umweltfreundlich und gesundheitsfördernd. Besonders in städtischen Gebieten ist das Fahrrad oft schneller als das Auto. E-Bikes und Pedelecs bieten zusätzliche Unterstützung und sind eine gute Option für längere Strecken. E-Roller sind besonders in Großstädten beliebt. Sie lassen sich unkompliziert über Apps mieten und sind ideal für kurze Strecken. Sie sind lediglich auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Für Elektroroller-Fahrende gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Für längere Strecken und Reisen auch ins Ausland schafft der Fernbus Abhilfe.
Von Jana Thomes
Quellen: ADAC, Schulministerium.nrw, Bogestra
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