Wer aktuell schwanger ist, stellt sich wahrscheinlich unweigerlich die Frage: Was ändert sich im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt hinsichtlich des Coronavirus? Auf welche Schutzmaßnahmen muss ich mich im Kreißsaal und bei den Vorsorgeuntersuchungen einstellen? Wie gehe ich vor, wenn ich kurz vor der Geburt Kontakt mit einer infizierten Person hatte? Wie wirkt sich das Virus eventuell auf mein Baby aus? Kann mein Partner oder meine Partnerin bei der Geburt dabei sein und können meine Kinder ihr neues Geschwisterchen auf der Wochenbettstation besuchen? REVIERkind fasst die die empfohlenen Maßnahmen zusammen.
Infektionsrisiko in der Schwangerschaft
Hinweise für ein generell höheres Infektionsrisiko von SARS-CoV-2 in der Schwangerschaft existieren derzeit nicht, sodass Schwangeren die allgemeinen Maßnahmen zur Infektionsvermeidung zuzüglich der jeweils aktuell gültigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die SARS-CoV-2 Prävention empfohlen werden. Die Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion sind bei Schwangeren prinzipiell vergleichbar zu Nicht-Schwangeren im gebärfähigen Alter. Natürlich gehen das Pandemiegeschehen und die daraus hervorgehenden psychosozialen Belastungen an vielen Schwangeren nicht spurlos vorbei. Betroffene Frauen sollten sich im Fall von erhöhter Ängstlichkeit und Depressivität Hilfe und Beratung suchen.
Mund-Nasen-Schutz bei der Geburt?
Schwangere sollten bei Vorstellung in der Praxis und Klinik Mund und Nase bedecken. Auch mögliche Begleitpersonen sollten beim Betreten der Entbindungsklinik einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ob während der Geburt ebenfalls eine Mund-Nasen-Maske zum Schutz des geburtshilflichen Personals getragen werden muss, hängt davon ab, ob die Schwangere mit SARS-CoV-2 infiziert ist. Es wird aber auch immer das subjektive Wohlbefinden und die ausreichende Versorgung mit Sauerstoff in die Entscheidung mit einbezogen. Das betreuende Personal wiederrum ist dazu angehalten, bei jeder Entbindung mindestens einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sollte die Gebärende akut mit dem Virus infiziert sein, muss außerdem die entsprechende persönliche Schutzkleidung getragen werden.
Vorsorgeuntersuchungen und Infoveranstaltungen
Eine angeordnete häusliche Quarantäne darf sich nicht negativ auf die empfohlenen Untersuchungsstandards auswirken. Das bedeutet beispielsweise, dass unabhängig von einer Infektion die üblichen Abstände zwischen den notwendigen Ultraschalluntersuchen eingehalten werden.
Infoabende und Kreißsaalführungen werden meist im kleineren Rahmen angeboten als sonst. Einige Kliniken bieten auch Online-Angebote an.
Corona-Test vor der Geburt?
Da infizierte Schwangere häufig keine Symptome zeigen und damit das Gefährdungspotential für das medizinische Personal recht hoch ist, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Allgemein-und Visceralchirurgie je nach aktuellem Pandemiegeschehen eine Testung vor ausgewählten Eingriffen wie z. B. einer geplanten Kaiserschnittentbindung. Davon unabhängig werden alle Patientinnen bei der Aufnahme nach Symptomen und Anamnese befragt.
Kontakt mit infizierten Personen oder positiver Test vor der Geburt
Wer vor der Geburt Kontakt zu einer Corona-positiv getesteten Person hatte oder selbst positiv auf Corona getestet wurde, sollte telefonisch die Frauenärztin oder den Frauenarzt informieren und sich mit seiner Hausärztin oder seinem Hausarzt absprechen. Bei schweren Symptomen sollte im Vorfeld der Geburt auch telefonisch Kontakt mit der gewünschten Geburtsklinik aufnehmen, damit das Wichtigste besprochen werden kann und die Klinik bestens vorbereitet ist. Schwangere mit unklarem Infektionsstatus werden ebenso wie positiv getestete Schwangere isoliert. Dennoch kann das Kind auf jeden Fall in einer Klinik entbunden werden.
Begleitpersonen bei der Geburt
Auch in der Pandemie kann eine Vertrauensperson die Gebärende in den Gebärraum begleiten. Entsprechend der lokalen Infektionssituation sollen individuelle Regelungen getroffen werden (z.B. Begrenzung auf eine Person, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS), unauffällige Anamnese, kein Fieber, kein Verlassen des Gebärraumes durch die Begleitperson, kein positiver Virusnachweis oder zwei negative Testergebnisse nach einer Infektion).
Geburt unter Corona-Infektion
Gebärende mit vermuteter oder gesicherter SARS-CoV-2 Infektion werden unter geeigneten Infektionsschutzmaßnahmen zur Entbindung vorgestellt und aufgenommen. Übliche Maßnahmen zur Schmerzlinderung unter der Geburt können bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Lachgas) wie gewohnt eingesetzt werden. Eine Trennung von Mutter und gesundem Kind ist bei einer Infektion bzw. Erkrankung nicht zwingend erforderlich, wenn Hygieneregeln und Maßnahmen zur Vermeidung einer Virusübertragung eingehalten werden. Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Mutter und Kind soll unter Einhaltung der Hygieneregeln und -maßnahmen (Händedesinfektion, MNS, kein Schleimhautkontakt, u.a. kein Küssen) ermöglicht werden. Neugeborene von infizierten Patientinnen werden getestet und von anderen Säuglingen isoliert.
Das Risiko des Neugeborenen, von der Mutter mit SARS-CoV-2 infiziert zu werden, ist gering, und die Daten deuten darauf hin, dass sich das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 bei Neugeborenen nicht davon unterscheidet, ob das Neugeborene in einem separaten Raum betreut wird oder im Zimmer der Mutter bleibt. Bei positiv getesteten Neugeborenen ist eine Trennung von der Mutter nicht erforderlich. Allgemein wird unmittelbarer Mutter-Kind-Kontakt ausdrücklich befürwortet.
Stillen trotz Corona-Infektion?
Das Stillen wird auch bei SARS-CoV-2 Infektion der Mutter im internationalen Konsens der Fachgesellschaften befürwortet. Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch ist weiterhin unklar, aber unwahrscheinlich. Die Stillende wird umfassend beraten, z: B. in Bezug auf das Tragen eines MNS und die Hygiene von Händen, Brust und Milchpumpen. Das Abpumpen und anschließende Füttern durcheine gesunde Betreuungsperson ist z.B. bei räumlicher Trennung eine mögliche Alternative.
Besuche auf der Wochenbettstation
Je nach Besuchsregelung der Klinik können Mütter auf der Wochenbettstation besucht werden. In der Regel ist jedoch nur maximal ein Besuch pro Tag erlaubt und viele Kliniken raten vom Besuch durch Geschwisterkinder und Angehörige ab. Dies sollte jedoch individuell mit dem betreuenden Personal abgestimmt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Geburtskliniken. Viele haben direkt auf ihrer Startseite Merkblätter, Erklärvideos und weitergehendes Material hinterlegt. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten konkret nachzufragen und Beratungen einzufordern.
Quelle: Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (Update10/2020): https://www.dggg.de/fileadmin/documents/Weitere_Nachrichten/2020/Update_COVID_Empfehlungen.pdf