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Reisen in der Schwangerschaft

Reisen in der Schwangerschaft: Schwangere Frau mit Rollkoffer und Rucksack auf
Bildnachweis: © Olga Smolina SL - shutterstock.com

Reisen in der Schwangerschaft – Worauf es als werdende Mama ankommt

Noch einmal zu zweit die Ruhe am Strand genießen oder mit Freunden fremde Länder sehen – ist das als werdende Mama noch möglich? Grundsätzlich gilt: Geht es Ihnen gut und Ihre Schwangerschaft verläuft bislang ohne Komplikationen, spricht nichts gegen einen Urlaub. Einige Dinge gilt es dennoch zu beachten.

Wo soll es hingehen?

Bei der Planung einer Reise während der Schwangerschaft ist die Wahl des Reiseziels entscheidend für das Wohlbefinden von Mutter und Kind. Einige Ziele wie tropische Regionen oder anspruchsvolle Abenteuerurlaube sollten aufgrund der hohen körper­lichen Belastung vermieden werden. Besonders in exotischen Ländern ist zudem die Infektionsgefahr erhöht.

Europa als Reiseziel ist grundsätzlich unbedenklich, jedoch sollten Reisen in südliche Regionen aufgrund hoher Temperaturen sorgfältig abgewogen werden. Urlaube in den Berggipfeln mit Höhen über 2000 Metern bergen Risiken aufgrund des geringen Luft­drucks, wobei gegen gemütliches Wandern im Mittelgebirge nichts einzuwenden ist. Badeurlaube sind eine tolle Möglichkeit, sich zu entspannen, doch sollten Schwangere auf intensive Sonnenbäder verzichten, da sich die Hitze negativ auf den Kreislauf aus­wirken kann. Die Haut am Bauch ist während der Schwangerschaft besonders sensibel, daher gilt es, wie immer ausreichend Sonnenschutz aufzutragen.

Wenn Sie sich für eine Reise ins Ausland entscheiden, ist es wichtig, die geltenden Einrei­sebestimmungen und Formalitäten sorgfältig zu berücksichtigen. Beispielsweise würde ein Kind, das während eines Aufenthalts in den USA geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten.

Der richtige Zeitpunkt

Nicht nur der Ort will überlegt sein, auch der Zeitpunkt der Schwangerschaft kann ei­nen großen Einfluss auf den Urlaub haben. Zu Beginn der Schwangerschaft leiden viele Frauen unter Übelkeit. Auch raten einige Ärzte aufgrund eines erhöhten Fehlgeburten­risikos von Reisen im ersten Trimester ab. Im dritten Trimester besteht hingegen die Ge­fahr, das Kind am Urlaubsort zur Welt zu bringen. Außerdem kann der schwere Bauch zusätzlich belasten. Daher lautet die allgemeine Empfehlung, zwischen dem fünften und siebten Schwangerschaftsmonat zu verreisen.

Fliegen während der Schwangerschaft

Wenn es aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gibt, können werdende Mütter bei den meisten Fluggesellschaften bis zur 36. Schwangerschaftswoche mitfliegen. Diese Grenze gilt allerdings auch für den Rückflug. Außerdem fordern einige Länder und Fluggesellschaften ein ärztliches Attest, das die Reisefähigkeit bescheinigt.

Stellen Flüge bis vier Stunden kaum ein Problem dar, ist bei Langstreckenflügen besondere Vorsicht geboten. Die einge­schränkte Bewegungsfreiheit kann das Thromboserisiko bei vie­len Schwangeren nochmals verstärken. Gänzlich auf den Flug verzichten sollten Frauen, bei denen eine Hochrisikoschwanger­schaft, eine Placenta praevia (Fehllage des Mutterkuchens) oder Herz- und Kreislaufbeschwerden vorliegen.

Sicher unterwegs mit Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist ein wichtiger Schutz für Schwangere. Viele Versicherungsanbieter empfehlen eine Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dabei ist es ratsam, eine Versicherung zu wäh­len, bei der die Schwangerschaft als Reiserücktrittsgrund gilt und die sowohl den Reiserücktritt als auch einen Reiseabbruch versichert.

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Rückhalt, falls Sie aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen die Reise ab­sagen müssen. Wenn Sie die Reise nicht antreten können oder umbuchen müssen, erhalten Sie die anfallenden Stornokosten vollständig zurück. Dies gilt häufig auch für Personen, mit denen Sie die Reise zusammen gebucht haben.

Besonders wichtig ist auch die Auslandskrankenversicherung: Ein Klinikbesuch wegen unerwarteter Wehen, Schwanger­schaftskomplikationen oder sogar einer Frühgeburt können unvorhergesehene finanzielle Belastungen mit sich bringen. Beachten Sie jedoch, dass einige Versicherungen eine Entbin­dung im Urlaubsort nur bis zur Vollendung der 37. Schwanger­schaftswoche abdecken.

Das gehört unbedingt ins Reisegepäck

  • Mutterpass
  • Versichertenkarte
  • Benötigte Medikamente in ausreichenden Mengen
  • Kontaktdaten der frauenärztlichen Praxis daheim und am Ur­laubsort

Von Vanessa Wobb

Julia Schröder
Author: Julia Schröder

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