Ab welchem Alter ist welcher Betrag angemessen? Was zählt zu den Dingen, die davon bezahlt werden sollten und was nicht? In welcher Form sollten die Kinder ihr Taschengeld bekommen? Und welchen Zweck erfüllt es eigentlich?
Das richtige Maß
Über das Thema Taschengeld lässt sich trefflich diskutieren. Viele Kinder schielen sicher auf das Budget ihrer Altersgenossen. Eltern überlegen bisweilen, wieviel sie denn eigentlich selbst bekamen, damals, als sie so alt waren, wie der eigene Nachwuchs jetzt. Aber natürlich waren das andere Zeiten, und das, was man vom Taschengeld kaufte, waren ganz andere Dinge und sie hatten einen anderen Preis.
So etwas wie einen verbindlichen Maßstab gibt es nicht. Und obwohl Deutschland ja ein Land der Gesetze ist – über die Frage, ob Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wieviel, gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Neben der Frage, für was die Kinder und Jugendlichen das Geld ausgeben sollen, wollen und dürfen, spielt natürlich auch eine Rolle, über welches Einkommen die Eltern überhaupt verfügen. Die Jugendämter geben Auskunft über aktuelle Richtgrößen. In Anlehnung daran und auf Grundlage der Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ des Deutschen Jugendinstituts e. V. hat der Beratungsdienst „Geld und Haushalt“ des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Orientierungswerte für eine Staffelung nach Alter zusammengestellt, die der Tabelle auf Seite 18 zu entnehmen sind. Für jüngere Kinder bis zum zehnten Lebensjahr wird eine wöchentliche Auszahlung empfohlen, weil sie noch nicht in der Lage sind, die möglichen Ausgaben für einen Monat zu überblicken, für ältere eine monatliche.
Der Umgang mit Geld
Die wichtigste Funktion von Taschengeld ist das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld an sich. Wie man Entscheidungen für oder gegen Anschaffungen trifft, wie man spart oder vielleicht zusätzliche Einnahmequellen findet, solche Dinge schauen sich Kinder und Jugendliche schon früh bei ihren Vorbildern ab – bei den Eltern und anderen Erwachsenen, bei Geschwistern, Freunden und anderen Kindern. Doch richtig erlernen können sie all das nur, wenn man ihnen zugesteht, selbst über Geld zu verfügen. Eltern sollten sie dabei mit Ratschlägen unterstützen. Sie sollten ihnen aber auch genügend Freiheiten lassen, ab und zu einmal „falsche“ Entscheidungen zu treffen, und daraus zu lernen, Kaufentscheidungen kritisch zu hinterfragen und Prioritäten zu setzten. Um sich das Taschengeld bestmöglich einzuteilen, hilft es manchen Kindern und Jugendlichen, ihre Ausgaben zu dokumentieren, quasi ein Haushaltsbuch zu führen und vielleicht sogar einen kleinen Ausgabenplan für die nächsten Wochen zu erstellen.
Bedarfsbudget
Vorgeschlagen wird in der bereits zitierten Expertise auch die zusätzliche Auszahlung eines sogenannten Budgetgelds an Jugendliche ab etwa 14 Jahren. Während das Taschengeld wirklich zur freien Verfügung gedacht ist, Kinder und Jugendliche es also auch für Dinge ausgeben können, die aus Sicht der Eltern „Quatsch“ sind, ist das Budgetgeld für Anschaffungen gedacht, die echter Bedarf sind – Kleidung, Schulmaterial, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, eventuell das Handy. Der Gedanke dabei ist, dass Kinder dann auch für derartige Kosten, die gemeinhin die Eltern tragen, ein besseres Verständnis entwickeln. Um eine sinnvolle Höhe für ein Budgetgeld festzulegen, sollte man über einen Zeitraum von beispielsweise drei Monaten die tatsächlichen Kosten beobachten. Auch hierfür liefert die Expertise einige Richtwerte (siehe unten), doch die sind recht weit gefasst.
Bargeld oder Konto
Der unbestreitbare Vorteil von Bargeld ist der, dass man nicht mehr ausgeben kann, als man gerade „physisch“ zur Verfügung hat. Gerade bei jüngeren Kindern ist daher die Barauszahlung des Taschengelds sinnvoll – nebenbei lernen sie dabei, die Münzen und Scheine sicher zu erkennen.
Der erste Kontakt mit Buchgeld ist meist das Sparbuch, auf das die Kinder den Inhalt ihres Sparschweins einzahlen können. Während auf die Sparguthaben von Erwachsenen aktuell kaum Zinsen gezahlt werden, haben die meisten Banken für die Sparkonten von Kindern noch immer besondere Konditionen. Bei manchen Instituten gibt es auch spezielle Kontovarianten für Kinder und Jugendliche, die im Prinzip schon wie ein „erwachsenes“ Girokonto funktionieren – mit der Möglichkeit von Ein- und Auszahlungen (nicht nur am Schalter sondern auch mit der Karte am Automaten) und Überweisungen – die aber beispielsweise nicht überzogen werden können und eventuell sogar noch eine Habenverzinsung bieten. Wann die Einrichtung eines Kontos sinnvoll ist und inwieweit die Auszahlung des Taschengelds dann auf dieses Konto erfolgen sollte, sollten Eltern und Kinder gemeinsam entscheiden.
Taschengeldempfehlung
Alter Betrag in €
unter 6 Jahre 0,50 – 1,00 €/Woche
6 Jahre 1,00 – 1,50 €/Woche
7 Jahre 1,50 – 2,00 €/Woche
8 Jahre 2,00 – 2,50 €/Woche
9 Jahre 2,50 – 3,00 €/Woche
10 Jahre 15,00 – 17,50 €/Monat
11 Jahre 17,50 – 20,00 €/Monat
12 Jahre 20,00 – 22,50€/Monat
13 Jahre 22,50 – 25,00 €/Monat
14 Jahre 25,00 – 30,00 €/Monat
15 Jahre 30,00 – 37,50 €/Monat
16 Jahre 37,50 – 45,00 €/Monat
17 Jahre 45,00 – 60,00 €/Monat
ab 18 Jahren 60,00 – 75,00 €/Monat
Budgetgeld
Für .. Betrag in €/Monat
Kleidung/Schuhe 30,00 – 50,00 €
Schulmaterial 5,00 – 10,00 €
Bus/Bahn 15,00 – 20,00 €
Essen außer Haus 20,00 – 30,00 €
Handy/Internet 10,00 – 20,00 €
Kosmetik/Pflege 5,00 – 10,00 €
Bettina Schaefer
Quelle:
„Taschengeld und Gelderziehung“, Expertise des Deutschen Jugendinstituts e. V. in Zusammenarbeit mit „Geld und Haushalt“, Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, 2014.
Weiterführende Links:
Auf www.geldundhaushalt.de, dem Internetangebot des Beratungsdienstes „Geld und Haushalt“ der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband, gibt es im „DownloadCenter“ einen „Elternflyer Taschengeld“, die Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“, die Broschüre „Mein Taschengeldplaner“ für Kinder, einen „Budgetkompass für Jugendliche“ und weitere nützliche Informationen zum Herunterladen.
Auf www.familien-wegweiser.de, einem Portal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet man über die Suchfunktion zum Stichwort „Taschengeld“ weitere hilfreiche Informationen.